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   BSG, 18.11.2009 - B 8 SO 38/09 S   

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https://dejure.org/2009,53584
BSG, 18.11.2009 - B 8 SO 38/09 S (https://dejure.org/2009,53584)
BSG, Entscheidung vom 18.11.2009 - B 8 SO 38/09 S (https://dejure.org/2009,53584)
BSG, Entscheidung vom 18. November 2009 - B 8 SO 38/09 S (https://dejure.org/2009,53584)
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  • EGMR, 08.06.2006 - 75529/01

    Verschleppter Prozess - Mann prozessiert seit 16 Jahren um Entschädigung nach

    Auszug aus BSG, 18.11.2009 - B 8 SO 38/09 S
    3 Entsprechend geht auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) davon aus, dass eine lediglich richterrechtlich begründete außerordentliche Untätigkeitsbeschwerde kein wirksamer Rechtsbehelf gegen eine überlange Verfahrensdauer ist (EGMR, Urteil vom 8.6.2006 - 75529/01 -, NJW 2006, 2389, 2392).
  • BSG, 21.05.2007 - B 1 KR 4/07 S

    Richterrechtliche Untätigkeitsbeschwerde - fehlende vorwerfbare Untätigkeit des

    Auszug aus BSG, 18.11.2009 - B 8 SO 38/09 S
    Es besteht daher kein Raum, zur Vermeidung eines Verstoßes gegen die Europäische Menschenrechtskonvention ohne gesetzliche Grundlage durch Richterrecht eine Untätigkeitsbeschwerde zu schaffen, um auf ein laufendes Verfahren einzuwirken (BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 17 RdNr 4; BSG, Beschluss vom 6.2.2008 - B 6 KA 61/07 B).
  • BVerfG, 16.01.2007 - 1 BvR 2803/06

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Anfechtbarkeit von Kostenbeschlüssen im

    Auszug aus BSG, 18.11.2009 - B 8 SO 38/09 S
    Da die rechtliche Ausgestaltung des Rechtsmittels dem Bürger die Prüfung ermöglichen soll, ob und unter welchen Voraussetzungen es zulässig ist, welche Ziele er erreichen kann und wie er vorgehen muss, verstößt es gegen die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Rechtsmittelklarheit, wenn von der Rechtsprechung außerordentliche Rechtsbehelfe außerhalb des geschriebenen Rechts geschaffen werden, um tatsächliche oder vermeintliche Lücken im bisherigen Rechtsschutzsystem zu schließen (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 16.1.2007 - 1 BvR 2803/06 -, NJW 2007, 2538 f, 2539; BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 18 RdNr 18).
  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 308/06 B

    Zulassung der Revision im sozialgerichtlichen Verfahren wegen überlanger

    Auszug aus BSG, 18.11.2009 - B 8 SO 38/09 S
    Da die rechtliche Ausgestaltung des Rechtsmittels dem Bürger die Prüfung ermöglichen soll, ob und unter welchen Voraussetzungen es zulässig ist, welche Ziele er erreichen kann und wie er vorgehen muss, verstößt es gegen die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Rechtsmittelklarheit, wenn von der Rechtsprechung außerordentliche Rechtsbehelfe außerhalb des geschriebenen Rechts geschaffen werden, um tatsächliche oder vermeintliche Lücken im bisherigen Rechtsschutzsystem zu schließen (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 16.1.2007 - 1 BvR 2803/06 -, NJW 2007, 2538 f, 2539; BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 18 RdNr 18).
  • BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 61/07 B

    Wirksamkeit eines Rechtsbehelfs gegen eine überlange Verfahrensdauer im

    Auszug aus BSG, 18.11.2009 - B 8 SO 38/09 S
    Es besteht daher kein Raum, zur Vermeidung eines Verstoßes gegen die Europäische Menschenrechtskonvention ohne gesetzliche Grundlage durch Richterrecht eine Untätigkeitsbeschwerde zu schaffen, um auf ein laufendes Verfahren einzuwirken (BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 17 RdNr 4; BSG, Beschluss vom 6.2.2008 - B 6 KA 61/07 B).
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